Beschlussvorlage - 2025/226
Betreff
Bebauungsplan Nr. 40 „Fuldastraße/Weserstraße", OT Ihringshausen als vorhabenbezogener Bebauungsplan a) Abschluss eines Durchführungsvertrages b) Beschluss über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die von der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise (Abwägungsbeschluss) c) Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 „Fuldastraße/Weserstraße“, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als SatzungFederführung
Körperschaft
Gemeinde Fuldatal
Dateien
Beratungsfolge
| Termin | Gremium | Zuständig | Beschluss | Abstimmung |
| Mi., 10. Dezember 2025 19:00 Uhr | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) | ||
| Mi., 17. Dezember 2025 18:30 Uhr | Gemeindevertretung | Einstimmig, 0 Enthaltung(en) |

