Friedhofsverwaltung
Zur Würde eines Menschen gehört eine würdevolle Bestattung. Unsere Friedhöfe in Fuldatal möchten allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde und dessen Angehörigen eine würdevolle letzte Ruhestätte sein.
"Man lebt zweimal: das erste Mal in der Wirklichkeit, das zweite Mal in der Erinnerung." - Honoré de Balzac
Friedhöfe in Fuldatal
Jeder Ortsteil der Gemeinde Fuldatal besitzt einen Friedhof. Grundsätzlich können die Bestattungen auf jedem dieser Friedhöfe auf Wunsch erfolgen. Auch ortsfremde Personen können auf den Friedhöfen bestattet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Ansprechpartner der Friedhofsverwaltung.
Allgemeine Informationen
Zeiten für Bestattungen
Montag - Freitag: bis 13.00 Uhr
Termine dienstags und donnerstags um 11.00 Uhr werden für Erdbestattungen vorgehalten.
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen finden keine Bestattungen statt.
Informationen zur Ruhefrist und Nutzungszeit
Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre. Für diese Zeit muss die Grabstätte zwingend bestehen bleiben. Dies gilt für alle Arten von Grabstätten. Die Nutzungszeit beträgt 35 Jahre. Diese erwirbt man beim Kauf einer Wahlgrabstätte. Durch eine Verzichtserklärung kann vorzeitig auf das Recht verzichtet werden. Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit in Absprache mit der Friedhofsverwaltung einzuebnen.
Vorzeitige Einebnung
Eine Grabstätte kann vorzeitig eingeebnet werden. Für die noch verbleibende Zeit der Ruhefrist wird eine Pflegegebühr berechnet.
Friedhofs- und Bestattungsordnung
Gebührensatzung
Informationen und Formulare für Bestatter und Gewerbetreibende
Unterlagen für die Bestattung
Außerdem ist der Leichenschauschein (blau) und eine Sterbeurkunde durch das hess. Bestattungsgesetz dem Antrag auf Bestattung beizufügen.
Einverständniserklärung über die Veröffentlichung im "Fuldatal aktuell"
Gewerbliche Tätigkeiten auf den Fuldataler Friedhöfen
Für das ausüben gewerblicher Tätigkeiten auf Fuldataler Friedhöfen muss ein Antrag auf eine Berechtigungskarte gestellt werden.

