Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, die Wärmeversorgung der gesamten Kommune klimaneutral zu gestalten. Ein kommunaler Wärmeplan umfasst dabei unter anderem Bestandsanalysen, Potenzialanalysen für erneuerbare Wärme und Energieeffizienz sowie ein klimaneutrales Zielszenario. Auf dieser Grundlage werden Eignungsgebiete für Wärmenetze oder dezentrale Heizanlagen identifiziert und die nächsten Schritte für die Umsetzung erarbeitet.
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Gemeinden, Wärmepläne für ihr Gebiet zu erstellen. Für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohner*innen ist die Erstellung des Wärmeplans voraussichtlich bis zum 30. Juni 2028 erforderlich.
Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 8. November 2023 hat die Gemeinde Fuldatal den Prozess zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gestartet. Ende 2023 stellte die Gemeinde einen Förderantrag bei der Bundesrepublik Deutschland, der am 10. September 2024 genehmigt wurde.
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans erfolgt im Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 31. März 2026 durch die Firma Seecon. Das Projekt wird unter dem Förderkennzeichen 67K28888 durch die Nationale Klimaschutzinitiative unterstützt.
Nationale Klimaschutzinitiative: Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen
Nach Abschluss der Wärmeplanung kann die Gemeinde unter Berücksichtigung der Ergebnisse Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete festlegen. Erst mit dieser Ausweisung greift die 65%-Zielvorgabe des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG).


