Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung informiert

In letzter Zeit kommt es leider vermehrt vor, dass abgelegter Grabschmuck auf Rasen- und Baumgrabstätten die erforderlichen Mäharbeiten auf den Friedhöfen behindert.

Wir weisen daher darauf hin, dass das Aufstellen und Ablegen von Grabschmuck, wie beispielsweise Vasen, Schalen und Blumen, auf Rasen- und Baumgrabstätten grundsätzlich nicht gestattet ist. Eine Ausnahme gilt für den mit Rindenmulch bedeckten Bereich der Baumgrabstätten. Dort darf Grabschmuck abgelegt werden.

Ab sofort wird Grabschmuck, der bei Mäharbeiten auf den genannten Grabstätten steht, durch das Friedhofspersonal entfernt und vor der Friedhofshalle abgelegt und ggf. entsorgt.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

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