Friedhofsverwaltung

Grabpflege     

Bei der örtlichen Begehung der Friedhöfe mussten wir leider vermehrt feststellen, dass bei den Grabstätten die ordnungsgemäße Grabpflege gemäß §§ 32, 37 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Fuldatal nicht eingehalten wird.

Ungepflegte Grabstätten


Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Grabpflege nicht nur das Grab an sich, sondern auch die Wege und Zwischenräume rund um die Gräber betrifft.

Wir bitten daher alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte um Beachtung und nachgehen der Grabpflege.

Ihre Friedhofsverwaltung   

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