Bürgerservice

Änderung § 6 Hess. Gaststättengesetz (HGastG)

Nach Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes wurde folgender neuer Satz 4 in den § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) eingefügt:

„Satz 1 gilt nicht für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes durch nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen.“

Bisher haben neben gewinnorientierten auch „nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen“ Ihre Veranstaltungen gem. § 6 Satz 1 HGastG angezeigt. Mit dem neuen Satz werden die „nicht-gewinnorientierten Organisationen und Initiativen“ von der Anzeigepflicht befreit.

Das Bürokratieabbaugesetz (BAG) ist mit Wirkung zum 22.12.2025 in Kraft getreten. Damit ist die Anzeigepflicht zum 23.12.2025 entfallen.

Unter den Begriff „nicht-gewinnorientierte Organisation oder Initiative fallen z. B. Wohltätigkeitsorganisationen, Sport- und Kulturvereine, Feuerwehr, Umweltverbände, Stiftungen, Hilfsorganisationen wie DRK oder Caritas sowie Bürger- oder Elterninitiativen.

Sofern Sie Material von der Gemeinde Fuldatal (Müllbehälter, Buden, etc.) benötigen, verwenden Sie bitte das geänderte Formular, welches Sie auf unserer Homepage unter „Rathaus und Politik/Formulare/Beantragung von Material für eine Veranstaltung“ abrufen können.

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