Amtliche Bekanntmachung
Satzung
zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Gemeinde Fuldatal
Aufgrund des § 4c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2025 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Februar 2026 (GVBL S. 142), hat die Gemeindevertretung Fuldatal in ihrer Sitzung am 16.09.2026 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Zweck und Ziel der Satzung
Diese Satzung regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Fuldatal an Entscheidungsprozessen, die ihr Leben betreffen. Ziel ist es, die aktive Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitverantwortung von jungen Menschen zu fördern und dauerhaft in die kommunale Arbeit einzubinden.
Diese Beteiligung wird als wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie verstanden und ist daher als Querschnittsaufgabe über alle Altersgruppen zu verstehen und entsprechend in den jeweiligen politischen Entscheidungsprozessen einzubinden.
§ 2
Form der Jugendbeteiligung
Jugendforum
- In Fuldatal findet halbjährlich ein Jugendforum statt, an dem alle jungen Menschen zwischen 8 und 18 Jahren teilnehmen können.
- Das Jugendforum ist eine offene Veranstaltung, zu der keine Anmeldung erforderlich ist. Alle interessierten Kinder und Jugendlichen sind herzlich eingeladen, ihre Ideen, Wünsche und Bedenken einzubringen.
- Das Jugendforum wird von den hauptamtlichen Mitarbeitenden für die Kinder- und Jugendarbeit organisiert. Diese Mitarbeitenden sind hauptamtliche Beschäftigte der Gemeinde Fuldatal.
- Im Jugendforum berichten die Kinder und Jugendlichen und die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Gemeinde über Zwischenstände und Ergebnisse der Beteiligung seit dem letzten Forum.
- Im Jugendforum gibt es keine formale Wahl von Vertreterinnen und Vertretern oder Delegierten. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat die gleiche Möglichkeit, aktiv am Gespräch teilzunehmen, Vorschläge zu unterbreiten und zu den vorgestellten Themen Stellung zu nehmen.
- Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertritt den Gemeindevorstand und die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung oder eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter vertreten die Gemeindevertretung im Jugendforum.
- Die Ergebnisse des Jugendforums werden den gemeindlichen Gremien vorgestellt. Themen, die in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes fallen, werden durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister weitergeleitet. Kleinere Anliegen sollen direkt durch die Mitarbeitenden in der Jugendarbeit bearbeitet werden.
- Auf Wunsch der Gemeindevertretung ist jederzeit ein Jugendforum einzuberufen. Dort werden die Anliegen vorgebracht, diskutiert und ggf. im Anschluss an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Für eine ggf. notwendige Vorstellung in einem Ausschuss, kann das Jugendforum eine Sprecherin oder einen Sprecher für dieses Thema wählen. Ihnen ist die Teilnahme an den gemeindlichen Gremiensitzungen zu ermöglichen.
§ 3
Aufgaben der hauptamtlichen Mitarbeitenden für die Kinder- und Jugendbeteiligung
Die Mitarbeitenden sind zentrale Ansprechpersonen und Koordinatorinnen und Koordinatoren für alle Belange des Jugendforums. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Planung, Organisation und Durchführung des Jugendforums
- Entwicklung und Durchführung der Beteiligungsformate
- Begleitung von Projekten, die von Kindern und Jugendlichen initiiert werden
- Herstellung der Kommunikation zwischen Kindern und Jugendlichen und den politischen Gremien
- Ggf. Zusammenarbeit mit anderen zuständigen öffentlichen Stellen
- Akquise von Fördermitteln
- Vernetzung mit den Schülervertretungen der Grundschulen und der Gesamtschule
§ 4
Abgrenzung des Aufgabengebietes
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Teilaufgabenbereich der gemeindlichen Jugendarbeit. Während die Jugendarbeit den pädagogischen Ansatz der Begleitung junger Menschen bei ihrer persönlichen Entwicklung verfolgt, Freizeitangebote bietet und Beratung und soziale Unterstützung gewährleistet, hat die Kinder- und Jugendbeteiligung klar den Auftrag Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen, ihre Meinung sichtbar zu machen und eine Mitwirkung zu gewährleisten. Aufgrund der Schnittmengen, ist die Jugendarbeit der geeignete Verteiler und Koordinator für die anstehenden Aufgaben und integriert die Aufgabe der Kinder- und Jugendbeteiligung.
§ 5
Beteiligung weiterer Altersgruppen
Kinder unter 8 Jahren oder junge Erwachsene über 18 Jahren können sich gerne mit ihren Belangen an die Jugendarbeit der Gemeinde Fuldatal wenden. Hier wird entschieden, wie eine geeignete Beteiligung stattfinden kann.
§ 6
Transparenz und Kontrolle
- Die Ergebnisse des Jugendforums werden dokumentiert.
- In den betreffenden Beschlussvorlagen der Gemeinde Fuldatal wird dargelegt, ob und wie die Beteiligung stattgefunden hat.
§ 7
Evaluierung
- Die Beteiligungsformate werden jährlich evaluiert und ggf. notwendige Anpassungen/Veränderungen der Gemeindevertretung mitgeteilt.
- Zur Evaluierung werden insbesondere die Kinder und Jugendlichen mit einbezogen.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Fuldatal, den 17.09.2026, 8.15 Uhr Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal
(Siegel)
gez. Florin, Bürgermeister
Tag der Bereitstellung im Internet: 01. Oktober 2026

