Amtliche Bekanntmachung
Satzung
über die Einziehung von Wirtschaftswegen in Fuldatal,
Ortsteil Wahnhausen
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) in Verbindung mit § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.06.2026 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der im Eigentum der Gemeinde Fuldatal befindliche Wirtschaftsweg in der Gemarkung Wahnhausen, Flur 7, Flurstück 127/0 (Lagebezeichnung: „Auf der Hofestelle“) ist entbehrlich.
Die im beigefügten Lageplan – als Anlage I Bestandteil dieser Satzung – schraffiert
dargestellte Fläche wird hiermit eingezogen.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss
der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit
maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Fuldatal, den 25.06.2026, 09:42 Uhr Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal
(Siegel)
gez. Florin, Bürgermeister
Anlage I
als Bestandteil der Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in Fuldatal,
Ortsteil Wahnhausen

Zustimmung
Hiermit erteile ich gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz meine Zustimmung zu der Satzung der Gemeinde Fuldatal vom 25. Juni 2026 über die Einziehung eines Wirtschaftsweges, Flur 7, Flurstück 127/0 (Lagebezeichnung: „Auf der Hofestelle“) in der Gemarkung Wahnhausen.
Kassel, 12.08.2026 Der Landrat des Landkreises Kassel
(Siegel) Im Auftrag
Booch
Wird öffentlich bekannt gemacht:
Fuldatal, den 10.09.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal
gez. Florin, Bürgermeister
Tag der Bereitstellung im Internet: 10. September 2026

