Amtliche Bekanntmachung
Ankündigung über die beabsichtigte Einziehung von zwei Teilflächen einer Gemeindestraße in der Gemarkung Ihringshausen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldatal hat in ihrer Sitzung vom 16.09.2026 beschlossen, gemäß § 6 Abs. 2 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) nachfolgende Teilflächen öffentlicher Straßenflächen im Bereich „Ysenburgstraße“ einzuziehen. Das dafür notwendige Verfahren wird mit der Bekanntmachung eingeleitet.
Gemarkung Ihringshausen, Flur 8, Flurstück 125/21 (Bezeichnung: „Ysenburgstraße“), Fläche ca. 62,23 m²
Gemarkung Ihringshausen, Flur 10, Flurstück 207/10 (Bezeichnung: „Ysenburgstraße“), Fläche ca. 72,46 m²
Für die vorgenannten und im Lageplan schraffierten Teilflächen besteht kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr.

Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 08.06.2003 (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110), öffentlich bekannt gemacht.
Die Eigenschaft als öffentliche Straßenfläche endet drei Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsverfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die beabsichtigte Einziehung kann innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, zu erheben.
Fuldatal, den 24.09.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal
gez. Florin, Bürgermeister

