Die Gemeinde Fuldatal beabsichtigt, die im Lageplan schraffiert dargestellte Fläche einzuziehen. Es handelt sich hierbei um den Wirtschaftsweg in der Gemarkung Wahnhausen, Flur 7, Flurstück 127/0.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die beabsichtigte Wegeeinziehung kann innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, zu erheben.
Fuldatal, den 18.06.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal
gez. Florin, Bürgermeister


