AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE FULDATAL
1. Änderung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Die Eichhecke“, OT Ihringshausen
I. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 25.02.2026 die Aufstellung der 1. Änderung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Die Eichhecke“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Das rund 6.035 m² große Plangebiet befindet sich an der Grebenstraße neben dem Sportplatz im Ortsteil Ihringshausen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Ihringshausen, Flur 4, die Flurstücke Nr. 37/21, 37/22, 37/23,37/24, 37/25, 37/26, 37/27, 37/28, 37/29, 37/30, 37/31, 37/32, 37/33, 37/34, 37/35, 37/36, 37/37, 37/38, 37/39, 37/40 und 37/41.

Ziel und Zweck der Planung
Den Anlass der Planung zur 1. Änderung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Die Eichhecke“ bildet die Konkretisierung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung des seit der Bekanntmachung (07.03.2019) rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Die Eichhecke“.
Im Rahmen der Umsetzung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung als unpraktikabel bewertet werden müssen. Die nicht überbaubaren Teilflächen der Baugrundstücke sollen als private Grünfläche festgesetzt werden. So wird sichergestellt, dass diese Flächen uneingeschränkt von sämtlichen baulichen Anlagen (z. B. Terrassen, Stellplätzen oder sonstigen Nebengebäuden) freigehalten werden. Aufgrund dieser Planung ist die Anwendung von Verhältniswerten wie der Grundflächenzahl oder der Geschossflächenzahl zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung der Baugrundstücke nicht praktikabel.
Mit der 1. Änderung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Die Eichhecke“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Gebäudevolumens in Kubatur und Höhe geschaffen werden.
III. Veröffentlichung im Internet
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 25.02.2026 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Die Eichhecke“ mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Der Entwurf der 1. Änderung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Die Eichhecke“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
25.06.2026 bis einschließlich 27.07.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Fuldatal
zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@fuldatal.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, während der allgemeinen Dienststunden:
Montag, Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Fuldatal, den 18. Juni 2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal
gez. Florin, Bürgermeister

