Amtliche Bekanntmachung
Satzung
über die Einziehung von Wirtschaftswegen in Fuldatal,
Ortsteil Simmershausen
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) in Verbindung mit § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.10.2024 folgende Satzung beschlossen:
§1
Der im Eigentum der Gemeinde Fuldatal befindliche Wirtschaftsweg in der Gemarkung Simmershausen, Flur 18, Flurstück 161/95 (Lagehinweis: Weg „Neuer Hof“) ist entbehrlich.
Der im Eigentum der Gemeinde Fuldatal befindliche Wirtschaftsweg in der Gemarkung Simmershausen, Flur 18, Flurstück 96/0 (Lagehinweis: Weg „Neuer Hof“) ist mit einer Teilfläche von ca. 501 m² ebenfalls entbehrlich.
Die im beigefügten Lageplan – als Anlage I Bestandteil dieser Satzung – schraffiert dargestellten Flächen werden hiermit eingezogen.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Fuldatal, den 19.11.2024 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal
(Siegel) Schreiber, Bürgermeister
Zustimmung
Hiermit erteile ich gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz meine Zustimmung zu der Satzung der Gemeinde Fuldatal vom 19.11.2024 über die Einziehung eines Wirtschaftsweges, Flur 18, Flurstück 161/95 (Lagehinweis: Weg „Neuer Hof“) sowie einer Teilfläche von ca. 501 m² des Wirtschaftsweges, Flur 18, Flurstück 96/0 (Lagehinweis: Weg „Neuer Hof“), beide in der Gemarkung Simmershausen.
Kassel, den 18.12.2024 Der Landrat des Landkreises Kassel
(Siegel) Im Auftrag
Bückmann
Wird öffentlich bekannt gemacht:
Fuldatal, den 30.01.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal
gez. Florin, Bürgermeister