Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Raum Kassel Änderungsbezeichnung: ZRK 80 „Gewerbe Mönchswiese West“ Änderungsbereich: Gemeinde Fuldatal - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) -

Aufstellung/Entwurf

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Raum Kassel hat in ihrer Sitzung am 19.06.2024 die Aufstellung, den Entwurf sowie die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung ZRK 80 „Gewerbe Mönchswiese West“ mit Umweltbericht beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die bauplanungsrechtliche Absicherung und Erweiterung eines ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebes. Die Darstellung im rechtwirksamen Flächennutzungsplan soll von „Flächen für die Landwirtschaft“ mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaftlicher Betrieb im Außenbereich“ in „Gewerbliche Bauflächen“ geändert werden. Der Änderungsbereich umfasst ca. 1,6 ha.

Die Gemeinde Fuldatal stellt den Bebauungsplan Nr. 38 „Hinter der Mönchswiese“, OT Ihringshausen auf.

Umweltbericht

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Landschaftsplan des Zweckverbandes Raum Kassel, 2007, und aktualisierte Erhebungen
    (Daten zu Flora, Fauna, Boden, Wasser und Grundwasserschutz, Klima, Landschaftsbild; Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern)
  • Klimagutachten des Zweckverbandes Raum Kassel, 1999, 2009 und 2019
  • Daten zu naturschutzrechtlich geschützten Flächen aus dem Naturschutzregister Hessen (NATUREG) und zu Bodenbelastungen aus dem Altflächen-Informations-System Hessen (ALTIS)
  • Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie sonstiger Einwender gem. §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB:

Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND): Hinweise zur geplanten Kompensationsflächen in Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung

Uniper Kraftwerke GmbH: Hinweis zur Lage des Änderungsbereichs in einem Braunkohlebergwerksfeld

Landkreis Kassel, Bauen und Umwelt: Hinweise zu Versickerung und die Einleitung von Niederschlagswasser und zum Bodenschutz

Kreisbauernverband Kassel e.V.: Anregung zur Nutzung von Photovoltaik

Magistrat der Stadt Kassel - Stadtplanung und Bauaufsicht: Hinweis zum Lärmschutz des nahegelegenen Wohngebiets

Regierungspräsidium Kassel: Vorranggebiet Landwirtschaft, Vorranggeiet Regionaler Grünzug Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe, Bodenwerte zwischen 70-75 Punkte, keine Altlasten vorhanden, Bergwerkfeld auf Braunkohle, Empfehlung zur Eingrünung


Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und § 15 der Satzung des Zweckverbandes Raum Kassel wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, den Planentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.04.2024 und die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu erörtern und sich dazu zu äußern.

Die Planunterlagen stehen in der Zeit vom 17.07.2024 bis 19.08.2024 im Internet unter der Adresse www.zrk-kassel.de unter „Aktuelles – FNP-Änderungen im Verfahren“ oder über das Internetportal Bauleitplanung Hessen (bauleitplanung.hessen.de) bereit.

Die Unterlagen können außerdem in der Verbandsbehörde des Zweckverbandes Raum Kassel, 34117 Kassel, Ständeplatz 17, 3. Stock, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0561/10970-0 von jedermann eingesehen werden.

Neben der Auslegung in der Verbandsbehörde wird die Plandarstellung auch im Rathaus der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, Zimmer 212, Telefon: 0561 98180 zu den öffentlichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Stellungnahmen sind während der Auslegungsfrist elektronisch an info@zrk-kassel.de zu übermitteln. Alternativ können sie postalisch an die Geschäftsstelle versendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (3) BauGB ist eine Vereinigung in Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kassel, 03.07.2024                                                           ZWECKVERBAND RAUM KASSEL

                                                                                             Dirk Stochla

                                                                                             Verbandsdirektor