FAQ Wahlen

FAQ Wahlen

 

Allgemein

Wann wird gewählt?

Gewählt wird am 15. März 2026

 Was wird gewählt?

  1. Kreiswahl (Kreistag des Landkreises Kassel mit 81 Sitzen)
  2. Kreis Ausländerbeiratswahl
  3. Gemeindewahl (Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldatal mit 37 Sitzen)
  4. Gemeinde Ausländerbeiratswahl

 Wer kann gewählt werden?

Es können verschiedene Parteien oder Personen gewählt werden.

 Wählbar sind:

  1. Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetztes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliederstaaten der Europäischen Union

die am Wahltag:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind, also am 15. März 2008 oder früher geboten sind,
  2. für Kreiswahl: seit mindestens 3 Monaten, also mindestens seit dem 15. Dezember 2025 im Kreis Kassel wohnen

für Gemeindewahl: seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 15. Dezember 2025 in Fuldatal, bzw. im Kreis Kassel wohnen

 

Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

Nicht wählbar ist,

  1. wer nicht wahlberechtigt ist und
  2. wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 Wer darf wählen?

  1. Für die Kreiswahl ist jeder wahlberechtigt der:
    • mindestens 18 Jahre alt ist
      • die deutsche Staatsangehörigkeit hat
      • seit mindestens 6 Wochen im Landkreis Kassel gemeldet ist
      • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen)
  2. Für die Gemeindewahl ist jeder wahlberechtigt der:
    • mindestens 18 Jahre alt ist
      • Staatsbürger aus einem Land der Europäischen Union ist
      • seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde Fuldatal gemeldet ist
      • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen)

 Wählen kann zudem nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

Wie werde ich Mitglied eines Wahlvorstandes?

Bei Interesse an der Mitwirkung in einem Wahlvorstand können Sie sich an das Wahlamt Ihrer Gemeinde wenden und ihr Interesse bekunden. Sie finden auch ein passendes Formular auf unserer Internetseite.

Der Wahlvorstand besteht aus:

  1. Einem Wahlvorsteher
  2. Einem stellvertretenden Wahlvorsteher
  3. Einem Schriftführer
  4. Zwei bis sechs Beisitzern

 

Bin ich verpflichtet, in einem Wahlvorstand mitzuwirken?

Die Wahlgesetze regeln, dass unter anderem die Mitglieder der Wahlvorstände ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Generell steht es Ihnen frei sich bei Interesse freiwillig zu melden, sollten sich zu wenige Freiwillige melden, so werden einige wahlberechtigte Bürger zur Übernahme dieses Ehrenamtes ernannt.

Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Wer ohne wichtigen Grund ein solches Ehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Was muss ich tun, um an der Briefwahl teilzunehmen?

 Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der für den Wahlberechtigten zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach endgültiger Zulassung der Wahllisten und dem Ausdruck der Stimmzettel erfolgen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 13.03.2026, um 13.00 Uhr, beantragt werden.

Darüber hinaus können in den Fällen, in denen ein Wahlberechtigter ohne zurechenbares Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder nachweislich plötzlich erkrankt, so dass der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, noch bis 15.00 Uhr am Wahltag (Sonntag, der 15.03.2026) Briefwahlunterlagen beantragt werden.

 

Kommunalwahl

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Wählergruppe an der Kommunalwahl teilnehmen kann?

Eine Wählergruppe ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. 

Eine Wählergruppe, die sich an einer Kommunalwahl beteiligen möchte, hat die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO) zu beachten.

Über eine Mitgliederversammlung bzw. Vertreterversammlung zur Aufstellung der Kandidaten ist eine Niederschrift zu fertigen, die zusammen mit einem Wahlvorschlag, der Versicherung an Eides statt, den Zustimmungserklärungen der Kandidaten und den Bescheinigungen der Wählbarkeit der Kandidaten beim Wahlleiter einzureichen sind.

Wahlvorschläge können bis zum 05.01.2026 bis 18.00 Uhr beim örtlichen Wahlleiter eingereicht werden. 

Wählergruppen die zu einer Wahl antreten wollen, müssen mit ihrem Wahlvorschlag gegebenenfalls Unterstützungsunterschriften einreichen. Zum Sammeln dieser Unterschriften wird ein Formblatt benötigt.

Wie viele Stimmen habe ich?

Sie haben für jede der verschiedenen Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man "Panaschieren". Jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf einen Kandidaten nenn man "Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

 

Ausländerbeiratswahl

Wann wird gewählt?

Gewählt wird am 15.03.2026

Wer darf wählen?

  • Ausländische Einwohner, die 18 Jahre oder älter ist
  • Wer am Wahltag mindestens 6 Wochen in der Gemeinde Fuldatal gemeldet ist
  • Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 Wer darf gewählt werden?

  • Wahlberechtigte ausländische Einwohner
  • Doppelstaatler, auch wenn einer der Staatsangehörigkeiten deutsch ist
  • Eingebürgerte Deutsche mit ausländischer Herkunft
  • Alle, die mindestens 18 Jahre als sind und seit drei Monaten in Fuldatal gemeldet sind

 

Wie und wo reiche ich meinen Wahlvorschlag ein?

Zur Einreichung der Wahlvorschläge (Listen) ruft der Wahlleiter spätestens 79 Tage vor der Wahl, also spätestens am 26. Dezember 2025, öffentlich auf. 

Hauptformalitäten für die Wahlvorschlagbildung liegen

  • in der Durchführung einer Versammlung der Gruppe, die den Wahlvorschlag aufstellen will. In der Versammlung werden die Kandidaten und deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag bestimmt 
  • in dem Einreichen des Wahlvorschlages mit den erforderlichen Unterlagen für diesen beim Wahlleiter im Rathaus.

Für den Wahlvorschlag und die ebenfalls einzureichenden Unterlagen sind amtliche Formulare vorgeschrieben.

Welche Aufgaben hat der Ausländerbeirat?

  • Ausländerbeiräte setzen sich für eine lokale Integrationspolitik ein und kämpfen gegen Ungleichbehandlung und Diskriminierung.
  • Sie engagieren sich für Bildungschancen, für Integration in Kindertagesstätten und Schulen.
  • Sie machen sich für die Förderung ausländischer Vereine stark.
  • Sie vertreten gegenüber Verwaltung und Politik die besonderen Belange der ausländischen Bevölkerung und haben dort Mitsprachemöglichkeit.
  • Organisieren mit großer Motivation kulturelle, sportliche oder politische Veranstaltungen und internationale Feste, bei denen sich Menschen und Kulturen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten näherkommen.


Fachgebiet 3.1 – Wahlen

Anja Hill, Tel: 05 61 – 98 18 – 13 02, wahlen@fuldatal.de