Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Fuldatal ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.fuldatal.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit den oben genannten Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Ein Großteil der verfügbaren PDF-Dokumente (z. B. Satzungen, Bekanntmachungen) ist derzeit nicht vollständig barrierefrei. Aufgrund der hohen Anzahl älterer Dokumente stellt die nachträgliche Umwandlung eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Abs. 5 HVBIT dar. Wir bemühen uns, neu erstellte Dokumente sukzessive barrierefrei bereitzustellen.
- Kartenanwendungen: Die interaktiven Karten (z. B. Standortfinder) sind für Menschen mit Sehbehinderung oder bei reiner Tastaturbedienung nicht vollumfänglich nutzbar.
- Alternativtexte: Bei einigen älteren Bildern oder grafischen Elementen fehlen aussagekräftige Alternativtexte.
- Eingebundene Videos: Nicht alle eingebundenen Videos verfügen über Untertitel oder eine Audiodeskription.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Januar 2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Gemeindeverwaltung Fuldatal Am Rathaus 9 34233 Fuldatal
Telefon: 0561 9818-0
E-Mail: info@fuldatal.de
Kontaktformular: siehe unten
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten.
Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen nach Absenden Ihrer Anfrage das Recht, sich direkt an die Durchsetzungsstelle zu wenden:
Regierungspräsidium Gießen Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT (LBIT) Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Landgraf-Philipp-Platz 1-7 35390 Gießen

