Büro des Bürgermeisters

Infektionsschutzbelehrung für Fuldataler Vereine und Verbände

Die Gemeinde Fuldatal bietet auch dieses Jahr wieder die Folgebelehrung nach § 43 IfSG für die Mitglieder der Fuldataler Vereine und Verbände vor Ort kostenfrei an.


Die Folgebelehrung findet am Donnerstag, den 23. April 2026
um 19.00 Uhr im FuldaTalerForum in Ihringshausen statt.


Interessierte Vereine und Verbände können ihre Mitglieder mit Namen und Anschrift bis zum 16.04.2026 schriftlich bei der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal oder per Email an info@fuldatal.de anmelden. 


Wichtiger Hinweis:

Zu dem Termin ist es zwingend erforderlich die Original-Bescheinigung über die Erstbelehrung (durch das Gesundheitsamt) vorzulegen. Nur im Original kann die Folgebelehrung durch uns dokumentiert werden. Sollte das Original nicht auffindbar sein, kann durch das Gesundheitsamt Region Kassel ein Duplikat ausgestellt werden. Des Weiteren bringen Sie bitte ein Ausweisdokument mit.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Kaeseler, Büro des Bürgermeisters, Telefonnummer 0561/9818-1002.

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