Auch wenn sie vor Dieben und Einbrechern schützen können:
Private Überwachungskameras gehören nur auf das eigene Grundstück. Sie dürfen damit weder Nachbarn noch Passanten auf öffentlichen Wegen filmen. Dazu zählen auch gemeinsam genutzte Zufahrten. Das verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Sowohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreiben vor, dass Personen, die in den Überwachungsbereich einer Kamera gelangen, darüber informiert werden müssen. Das bedeutet, das ein gut sichtbares Schild auf die Videoüberwachung hinweisen muss. Klingelkameras sind davon ausgeschlossen.
Durch die Schildpflicht kann jede Person entscheiden, ob sie das Grundstück mit der Videoüberwachung betreten möchte.
Bei Missachtung riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld der Datenschutzbehörde, sondern setzen sich auch zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung, Schadenersatz oder gar Schmerzensgeld aus.
Bei Fragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 0561/9818-1302 oder per E-Mail unter ordnungsamt@fuldatal.de zur Verfügung.