Die Gemeinde Fuldatal bietet auch dieses Jahr wieder vor Ort die Folgebelehrung nach § 43 IfSG für die Mitglieder der Fuldataler Vereine und Verbände kostenfrei an.
Interessierte Vereine und Verbände können ihre Mitglieder bis zum 9. Mai 2025 schriftlich bei der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal oder per Email an info@fuldatal.de anmelden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Kaeseler, Büro des Bürgermeisters, Telefonnummer 0561/9818-1002.
Wichtiger Hinweis:
Zu dem Termin ist es zwingend erforderlich die Original-Bescheinigung über die Erstbelehrung (durch das Gesundheitsamt) vorzulegen. Nur im Original kann die Folgebelehrung durch uns dokumentiert werden. Sollte das Original nicht auffindbar sein, kann durch das Gesundheitsamt Region Kassel ein Duplikat ausgestellt werden. Des Weiteren bringen Sie bitte ein Ausweisdokument mit.
Die Folgebelehrung findet am Dienstag, den 13. Mai 2025 |