Kindertagesstätten

Letzte Erhöhung der Betreuungsgebühren sowie Verpflegungsentgelt der derzeitigen Satzung 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Juli 2022 wurde die schrittweise Erhöhung der Betreuungsgebühren sowie dem Verpflegungsentgelt beschlossen. Zum 01. August 2024 erfolgt die letzte Anhebung. Die Betreuungsgebühren werden je nach Betreuungsumfang und Altersgruppe gestaffelt.

Die neuen Gebühren im Überblick:                         

U3-Kinder:

  • Frühbetreuung (07:00-08:00 Uhr): 33 €
  • Halbtagsbetreuung (08:00-12:00 Uhr): 132 €
  • Halbtagsbetreuung plus (08:00-13:00 Uhr): 166 €
  • Halbtagsbetreuung erweitert (08:00-15:00 Uhr): 232 €
  • Ganztagsbetreuung (08:00-16:30 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr): 282 €

A3-Kinder (3 Jahre bis Schuleintritt):

  • Frühbetreuung* (07:00-08:00 Uhr): 45 €
  • Halbtagsbetreuung (08:00-12:00 Uhr): beitragsfrei
  • Halbtagsbetreuung plus (08:00-13:00 Uhr): beitragsfrei
  • Halbtagsbetreuung erweitert (08:00-15:00 Uhr): 45 €
  • Ganztagsbetreuung (08:00-16:30 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr): 104 €

*= beitragsfrei bis maximal Halbtagsbetreuung plus

Verpflegungsentgelt

Das monatliche Verpflegungsentgelt wird ab dem 01. 08 2024 auf 104 € festgesetzt. Eine wöchentliche Abmeldung von der Mittagsverpflegung ist weiterhin möglich. Das wöchentliche Verpflegungsentgelt beträgt dann 26 €.

Ermäßigungen und Befreiungen

Die Gemeinde Fuldatal bietet weiterhin Ermäßigungen für Geschwisterkinder an. Das zweite betreute Kind einer Familie zahlt nur 50% der Betreuungsgebühren, jedes weitere Kind wird von den Gebühren befreit. Diese Ermäßigung gilt für die jeweils niedrigere Betreuungsgebühr.

Die Gemeinde Fuldatal bedankt sich bei allen Eltern für ihr Verständnis. Die Gebührensatzung kann auf der Fuldataler Homepage unter „Leben-Umwelt/Kinder-und-Jugendliche/Kindertagesstätten“ eingesehen werden. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. 

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