AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE FULDATAL
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Neuer Hof"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 05.11.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Neuer Hof" gefasst.
Die Bauleitplanung erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargestellt wird.
Der Bebauungsplan weist weiterhin ein Sondergebiet Land- und Forstwirtschaft aus.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Räumlicher Umfang
Das Planungsgebiet umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung 1586 (Simmershausen), Flur 18: 41/1, 41/2, 41/3, 42, 211/43, 212/43, 44, 45, 47/1, 49, 97 vollständig sowie 96 und 40/1 teilweise.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Fuldatal "Neuer Hof" soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines zwischen den Ortschaften Simmershausen (Gemeinde Fuldatal) und Frommershausen (Stadt Vellmar) gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes anpassen. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wären Fristen für die Umsetzung der seinerzeit geplanten Vorhaben einzuhalten. Veränderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich inzwischen in der Betriebsplanung niedergeschlagen und zu grundlegenden Veränderungen der Anforderungen an die Flächennutzungen geführt.
Dazu gehören insbesondere die Integration erneuerbarer Energien in den Betrieb, die Tatsache, dass umfangreiche Gebäude und Anlagen für die Trocknung von Holz nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll sind und, dass andererseits wesentlich größere Lagerflächen als seinerzeit angenommen benötigt werden.
Darüber hinaus bietet die aktuell zulässige GRZ für die angestrebte Entwicklung nicht genügend Spielraum. Auch die Fläche die befestigt werden darf, ist für die benötigten Lagerflächen nicht ausreichend.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB können sich die Bürger über die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung informieren. Auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt werden in den ausgelegten Unterlagen im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurden.
Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Neuer Hof" mit Begründung und der Umweltbericht werden auf der Internetseite der Gemeinde Fuldatal unter
vom 05.12.2025 bis einschließlich 14.01.2026
veröffentlicht.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen der Bauleitplanung im Rathaus der Gemeinde Fuldataltal. Hier können die Planunterlagen in der Zeit vom 05.12.2025 bis einschließlich 14.01.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag 8:00 – 12:00 und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 und 15:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 und 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Termine können wie folgt vereinbart werden: Telefonisch unter 0561/9818-1400 sowie per E-Mail: armin.reiting@fuldatal.de.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Fuldatal, den 04.12.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal
gez. Florin, Bürgermeister

