Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest
(Aufstallungspflicht, Verbot des Verbringens von Vögeln zu Veranstaltungen, Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden)

