AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE FULDATAL
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 40 "Fuldastraße/ Weserstraße"
I. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Fuldastraße/ Weserstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Das rund 1.942 m² große Plangebiet befindet sich an der Fuldastraße, am Kreuzungsbereich Fuldastraße/ Weserstraße, im Ortsteil Ihringshausen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Ihringshausen (Fuldatal), Flur 8, die Flurstücke Nr. 70/1 und 70/2.
Die Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

Abb. 1: Geltungsbereich vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 "Fuldastraße/Weserstraße" (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt den Neubau eines Wohngebäudes an der Fuldastraße im Ortsteil Ihringshausen. Es soll ein Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen in Form einer innerörtlichen Nachverdichtung entstehen. Für das Plangebiet besteht aktuell kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dementsprechend beabsichtigt die Gemeinde Fuldatal die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40.
Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die geordnete städtebauliche Entwicklung im Kreuzungsbereich Fuldastraße/Weserstraße sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur innerörtlichen Entwicklung und bedarfsgerechten Wohnraumschaffung.
III. Veröffentlichung im Internet
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 "Fuldastraße/ Weserstraße" mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Fuldastraße/ Weserstraße“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB, Begründung und Habitatpotentialanalyse wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.07.2025 bis einschließlich 13.08.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Fuldatal:
zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@fuldatal.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, Zimmer 212, während der allgemeinen Dienststunden (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt):
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung, öffentlich ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Fuldatal, den 10. Juli 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal
gez. Tore Florin, Bürgermeister