Amtliche Bekanntmachung
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 08.06.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 426, 430)
Die Gemeinde Fuldatal, als Trägerin der Straßenbaulast, widmet hiermit gemäß § 4 HStrG folgende Straße dem öffentlichen Verkehr:
Bernhard-Rohloff-Straße (Gemarkung Ihringshausen, Flur 11, Flurstücke 102/62, 102/63, 102/64).
Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 3 HStrG als Gemeindestraße.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Fuldatal und ist in der beigefügten Karte schraffiert dargestellt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal einzulegen.
Fuldatal, den 05.06.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal
gez. Florin, Bürgermeister