Kommunalwahlen in Fuldatal

Am 27. März 2011 finden die Kommunalwahlen im Lande Hessen statt.

Auf der Website des Hessischen Innenministeriums  erhalten Sie weitere Informationen (auch über die verschiedenen Rechtsgrundlagen):

Hier sind für die Parteien und Wählergruppen die erforderlichen Vordrucke für die Nominierung der Bewerberinnen und Bewerber (passives Wahlrecht) abrufbar. Weitere Hinweise hierzu...

Hier erhalten Sie Informationen des Statistischen Landesamtes Hessen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen seitens Gemeinde Fuldatal zur Verfügung:

Leiter des Ordnungsamtes Verwaltungsfachwirt Klaus Dreyer, Tel.: 0561 9818-116, Rathaus, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, Zimmer 105

>>> Hinweis auf Auskunftssperren gegenüber Parteien und Wählergruppen - Siehe Kapitel II Nr. 4 (pdf)

>>> bisherige Wahlen in Fuldatal (seit 1994)

Sie als Fuldataler Wähler/in wählen an diesem Tag die Gemeindevertretung in Fuldatal, wofür Sie 37 Stimmen zur Verfügung haben, sowie den Kreistag des Landkreises Kassel, bei dem Sie bis zu 81 Stimmen vergeben können.  Die Wahlzeit für die Gemeindevertretung und den Kreistag beträgt 5 Jahre.

Das Wahlsystem bietet Ihnen als Wähler/in bei Ihrer Stimmabgabe am 27. März 2011 verschiedene Möglichkeiten.

Sie können einzelnen Bewerber/innen Ihre Stimme geben oder nur eine Liste wählen

Insbesondere sollte dabei Folgendes beachtet werden:

1.        Sie können so viele Stimmen abgeben, wie Vertreter/innen zu wählen sind

2.        Sie können einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu 3 Stimmen geben (KUMULIEREN)

3.        Sie können Ihre Stimme auf Bewerber/innen aus verschiedenen  Wahlvorschlägen verteilen (PANASCHIEREN)

4.        Sie können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen

5.        Sie können einen Wahlvorschlag kennzeichnen und außerdem einzelnen Bewerberinnen/Bewerbern in einem oder mehreren Wahlvorschlägen Stimmen geben

6.        Sie können Bewerber/innen streichen

Bis zur Wahl werden Ihnen zu gegebener Zeit an dieser Stelle die verschiedenen Möglichkeiten näher erläutert, damit Sie alle Möglichkeiten einer gültigen Stimmabgabe kennen.

Wer darf in Fuldatal wählen (aktives Wahlrecht)?

Aktiv wahlberechtigt gem. § 30 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) - bzw. § 22 der Hessischen Kreisordnung (HKO) ist, wer am Wahltag
1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
3. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Fuldatal - bzw. bezogen auf die Kreistagswahlen im Landkreis Kassel - seinen Wohnsitz hat (maßgebend ist der Hauptwohnsitz)

Wer darf in Fuldatal gewählt werden (passives Wahlrecht)?

gem. § 31 HGO bzw. § 23 HKO zu 1. und 2. wie beim aktiven Wahlrecht

3. seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde Fuldatal - bzw. bezogen auf die Kreistagswahlen im Landkreis Kassel - seinen Wohnsitz hat (maßgebend ist der Hauptwohnsitz)

Ferner darf aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall kein Ausschluss vom Wahlrecht gegeben sein (§ 31 HGO / §§ 22 Abs. 3 bzw.  23 Abw. 3 HKO)

Für das passive Wahlrecht ist darüber hinaus ein formelles Nominierungsverfahren (§§ 10 ff. Hessisches Kommunalwahlgesetz) zu beachten. Die Parteien und Wählergruppen müssen dies mittels besonderer Formulare dokumentieren. Weitere Hinweise hierzu...