Form einer CD-ROM heraus, die wichtige Informationen zum Hessischen Kommunalwahlrecht
(Kumulieren und Panaschieren), das seit der Kommunalwahl 2001 angewandt wird,
enthält.


Das Hessische
Kommunalwahlrecht bietet den Wählerinnen und
Wählern bekanntermaßen
seit seiner Einführung zur Kommunalwahl 2001
eine Reihe neuer Möglichkeiten, ihren Willen
auf dem Stimmzettel deutlich zu machen. Bestand
früher die einzige Wahlmöglichkeit darin,
mit dem sog. „Listenkreuz“ die von der
jeweiligen Partei bzw. Wählergruppe
aufgestellten
Kandidatinnen und Kandidaten einschließlich der
vorgegebenen Rangfolge zu akzeptieren,
so ist jetzt durch das Kumulieren von Stimmen
die gezielte Bevorzugung Einzelner möglich.
Außerdem können die Wählerinnen und Wähler durch
das sog. Panaschieren ihre Stimmen
auf Bewerber aus mehreren Wahlvorschlägen
verteilen.
Auf der CD-Rom finden sich zwei
PowerPoint-Bildschirmpräsentationen, die anhand
von ca.
40 „Folien“ über das Hessische Kommunalwahlrecht
informieren und Möglichkeiten anhand
konkreter Beispiele sichtbar machen.
Hier der Link zur entsprechenden Homepage der Hessischen Landeszentrale für politsche Bildung