Wahlschein-Antrag -
Briefwahl
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe
Wählerinnen und Wähler,
anlässlich der
Volksabstimmung und Kommunalwahlen am 27.03.2011 haben Sie als
wahlberechtigte/r Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen
Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem
anderen Wahllokal des Wahlkreises ab 14.02.2011 bis
23.03.2011 über das
Internet zu beantragen.
In diesen Antrag müssen der Name, das Geburtsdatum des Wählers
und dessen Wählerverzeichnis-Nummer (diese ist auf der
Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt) eingetragen werden.
Hierzu müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein.
Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung
informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch
die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden
Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und
glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das
Wahlamt.
In den Fällen, in denen die per E-Mail
beantragten Unterlagen an eine andere als die Meldeanschrift
zugestellt werden sollen, wird zur Sicherheit auch eine
Nachricht an die Meldeanschrift gesandt.
Im Falle des Missbrauchs kann auf diese Weise der ausgestellte
Wahlschein frühzeitig gesperrt werden.
Nachdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die
mißbräuchliche Beantragung von Wahlunterlagen einen
Straftatbestand darstellt, der in jedem Fall verfolgt wird.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte,
verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden
bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für
Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt (=
Bürgerservice) |