| Einwohner - An- Ab- und
Ummeldungen
Unbedingt mitzubringen: Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise oder Geburtsurkunden. Wenn Sie innerhalb des Landkreises Kassel umgezogen sind und der bisherige Wohnsitz nicht Nebenwohnung bleibt, bringen Sie bitte auch Ihre Zulassungsbescheinigung - Teil I (vormals Kraftfahrzeugschein genannt) mit, sie wird sofort bei uns umgeschrieben. Dies geht allerdings nur, wenn sie noch nicht geändert wurde (Änderung sind nämlich nur einmal möglich). Die Umschreibung kostet 11,00 . Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich. Bei Umzügen ins Ausland ist weiterhin eine Abmeldung bei der zuständigen Stadt/Gemeinde notwendig. Die An-, Ab- oder Ummeldung bei der neuen Stadt/Gemeinde sollte innerhalb einer Woche erfolgen. Falls es Ihnen nicht möglich ist, selbst zu kommen, können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Erteilen Sie dieser jedoch bitte eine schriftliche Vollmacht und geben Sie Ihren ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Meldeschein und Ihre Ausweise und Pässe zwecks Änderung mit. Die beauftragte Person muss sich ausweisen können. Bei Familien (Kinder unter 18 Jahre) wird keine Vollmacht benötigt. Es genügt, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder erscheint. Informieren Sie bitte Ihre Versicherungen, Banken, GEZ usw. über Ihre neue Anschrift und stellen Sie eventuell einen Nachsendeauftrag bei der Post.
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