Antrag auf Erteilung einer Auskunftssperre gem. § 34 Abs. 5 Hessisches Meldegesetz (HMG)
Erläuterungen zur Auskunftssperre gem. § 34 Abs. 5 Hessisches Meldegesetz (HMG):
Liegen Tatsachen vor, die die Annahme
rechtfertigen, dass der oder dem Betroffenen oder einer
anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine
Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder
ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die
Meldebehörde gem. § 34 Abs. 5 HMG auf Antrag oder von Amts
wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
Eine Melderegisterauskunft ist in diesen Fällen
unzulässig, es sei denn, dass nach Anhörung der oder des
Betroffenen eine Gefahr im Sinne des Satzes 1
ausgeschlossen werden kann. Die Auskunftssperre endet mit
Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden
Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden.
Die Auskunftssperre bezieht sich lt. Kommentar zu § 21 Abs. 5 Melderechtsrahmengesetz, ausschließlich auf die Datenweitergabe an Privatpersonen.
Für Datenübermittlungen im öffentlichen Bereich ist sie unbeachtlich. Die Auskunftssperre (Auskunft an Private) kann gem. § 34 Abs. 6
HMG im Einzelfall widerrufen werden, wenn ein glaubhaft gemachtes rechtliches Interesse (z. B. Schuldtitel)
nachgewiesen wird.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Daten
unverschlüssel und damit ausspähbar für andere der Gemeinde Fuldatal übermittelt werden. Weitere Informationen hierzu sind aus dem Impressum ersichtlich. Hier sind weitere Informationen über
Auskunftssperren abrufbar (pdf). Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren
Bürgerserivce.
|
- - Antragsteller/in mit Wohnsitz in Fuldatal -
- Geben Sie bitte hier folgende Daten an:
-
- Ihre Kontaktinformationen (für Rückfragen und Prüfzwecke):
Bitte überprüfen Sie vor dem Absenden noch einmal alle Ihre
Angaben auf Richtigkeit. Ohne Ihre vollständigen und
korrekte Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich. Wir
bitten um Verständnis. Klicken Sie bitte anschließend
auf die unten links stehende Schalfläche
"Senden", um diese Formulardaten an die Gemeinde Fuldatal zu
senden. |
- Die Beantragung der Auskunftssperre soll auch für die nachfolgende/n Person/en der Haushaltsgemeinschaft gelten:
Bitte Nachname/n - sofern von Antragsteller/in abweichend, Vorname/n, Geburtsdatum/-daten sowie Beziehung/en zum/zur Antragsteller/in - z. B. Ehegatte, Kind - angeben
-
- Weitere Haushaltsangehörige/r 1 :
-
-
- Weitere Haushaltsangehörige/r 2 :
-
-
- Weitere Haushaltsangehörige/r 3 :
-
-
- Weitere Haushaltsangehörige/r 4 :
-
Begründung für die Sperre:
-
|