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INFORMATIONEN zum Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Am 01. Oktober 2007 ist das Hessische Nichtraucherschutzgesetz in
Kraft getreten. Ziel ist es, die Nichtrauchenden vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauches wirksam zu schützen.
Hier können Sie das Gesetz (pdf)
im Wortlaut nachlesen (siehe pdf-Hinweis - ganz
unten).
Das Ziel des Gesetzes ist nicht, das Rauchen vollständig zu verbieten oder Rauchende zu diskriminieren. Auch künftig haben Raucherinnen und Raucher das Recht in ihrem privaten Bereich.
Im öffentlichen Bereich dagegen sollen sich alle, also Rauchende und Nichtrauchende, in einem rauchfreien Umfeld bewegen können.
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Dies hat zur Folge, dass
seit dem 01. Oktober 2007 in allen öffentlichen Gebäuden und
Einrichtungen der Gemeinde Fuldatal das Rauchen verboten ist.
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Um Missverständnisse bei der Definition „Öffentliche Gebäude und Einrichtungen“ auszuschließen, sind nachfolgend alle vom Rauchverbot betroffenen Gebäude und Einrichtungen
der Gemeinde Fuldatal aufgeführt:
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Rathaus, Verwaltungsaußenstellen, Bauhof
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Sporthallen Ihringshausen „Eichhecke“ und Rothwesten
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Dorfgemeinschaftshäuser Wahnhausen einschl. des darin befindlichen Schützenhauses
Wahnhausen, Dorfgemeinschaftshäuser Knickhagen, Rothwesten und Wilhelmshausen
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Kindergärten
Weddel, Tanzplatz, Simmershausen, Wilhelmshausen und Rothwesten
( bereits seit 01.Januar 2007)
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Jugendräume
Ihringshausen, Simmershausen, Rothwesten und Wilhelmshausen
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Feuerwehrhäuser in allen Ortsteilen
Öffentliche
Gebäude des Landkreises Kassel:
Darüberhinaus besteht auch in sämtlichen kreiseigenen Gebäuden wie der Grundschule
Ihringshausen, Simmershausen, Rothwesten und der Gesamtschule Fuldatal, den
Kreisschulsporthallen Ihringshausen und Simmershausen einschließlich des darin befindlichen
„Schützenhauses Simmershausen“ sowie in sämtlichen Räumlichkeiten im „Haus der Vereine“
ein Rauchverbot.
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Raucherräume in den
vorgenannten öffentlichen Gebäuden
und Einrichtungen stehen nicht zur Verfügung! |
Geldbußen
bei Zuwiderhandlungen:
Die Verantwortlichen der Einrichtungen bzw. die Benutzer sind verpflichtet, das Rauch-
verbot durchzusetzen.
Rauchende die dem Verbot zuwiderhandeln, droht eine Geldbuße von bis zu 200,00 €.
Die Verantwortlichen, die auf das Rauchverbot nicht hinweisen oder sich über das Verbot
hinwegsetzen, können mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,00 € belegt werden.
Die Ordnungsbehörden sind für die Verfolgung und Ahndung der Zuwiderhandlung zuständig.
Vereinsheime:
Alle Vereinsheime, welche sich nicht in öffentlichen Gebäuden befinden, wie z.B. das Schützenhaus Ihringshausen und Wilhelmshausen und die Vereinsheime des TSV Rothwesten, des FC Wahnhausen sowie des TSV Wilhelmshausen sind
von diesem Rauchverbot formell unmittelbar nicht betroffen.
Den Vereinsvorständen wird jedoch empfohlen, im Interesse des Gesundheitsschutzes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu
verfahren!
Wir hoffen auf Ihr
Verständnis und wünschen Ihnen - auch rauchfrei - in unseren Räumlichkeiten ein paar angenehme Stunden mit Freunden und
Bekannten!
- Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal -
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