INFORMATIONEN zum Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens


Am 01. Oktober 2007 ist das Hessische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, die Nichtrauchenden vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauches wirksam zu schützen. Hier können Sie das Gesetz (pdf) im Wortlaut nachlesen (siehe pdf-Hinweis - ganz unten).

Das Ziel des Gesetzes ist nicht, das Rauchen vollständig zu verbieten oder Rauchende zu diskriminieren. Auch künftig haben Raucherinnen und Raucher das Recht in ihrem privaten Bereich.

Im öffentlichen Bereich dagegen sollen sich alle, also Rauchende und Nichtrauchende, in einem rauchfreien Umfeld bewegen können.

Dies hat zur Folge, dass seit dem 01. Oktober 2007 in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Fuldatal das Rauchen verboten ist.

Um Missverständnisse bei der Definition „Öffentliche Gebäude und Einrichtungen“ auszuschließen, sind nachfolgend alle vom Rauchverbot betroffenen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Fuldatal aufgeführt:

  • Rathaus, Verwaltungsaußenstellen, Bauhof

  • Sporthallen Ihringshausen „Eichhecke“ und Rothwesten

  • Dorfgemeinschaftshäuser Wahnhausen einschl. des darin befindlichen Schützenhauses
    Wahnhausen, Dorfgemeinschaftshäuser Knickhagen, Rothwesten und Wilhelmshausen

  • Kindergärten Weddel, Tanzplatz, Simmershausen, Wilhelmshausen und Rothwesten
    ( bereits seit 01.Januar 2007)

  • Jugendräume Ihringshausen, Simmershausen, Rothwesten und Wilhelmshausen

  • Feuerwehrhäuser in allen Ortsteilen

 

Öffentliche Gebäude des Landkreises Kassel:

Darüberhinaus besteht auch in sämtlichen kreiseigenen Gebäuden wie der Grundschule Ihringshausen, Simmershausen, Rothwesten und der Gesamtschule Fuldatal, den Kreisschulsporthallen Ihringshausen und Simmershausen einschließlich des darin befindlichen 
„Schützenhauses Simmershausen“ sowie in sämtlichen Räumlichkeiten im „Haus der Vereine“ ein Rauchverbot.

Raucherräume in den vorgenannten öffentlichen Gebäuden 

und Einrichtungen stehen nicht zur Verfügung!

 

Geldbußen bei Zuwiderhandlungen:

Die Verantwortlichen der Einrichtungen bzw. die Benutzer sind verpflichtet, das Rauch-
verbot durchzusetzen.

Rauchende die dem Verbot zuwiderhandeln, droht eine Geldbuße von bis zu 200,00 €.

Die Verantwortlichen, die auf das Rauchverbot nicht hinweisen oder sich über das Verbot
hinwegsetzen, können mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,00 € belegt werden.

Die Ordnungsbehörden sind für die Verfolgung und Ahndung der Zuwiderhandlung zuständig.


Vereinsheime:

Alle Vereinsheime, welche sich nicht in öffentlichen Gebäuden befinden, wie z.B. das Schützenhaus Ihringshausen und Wilhelmshausen und die Vereinsheime des TSV Rothwesten, des FC Wahnhausen sowie des TSV Wilhelmshausen sind von diesem Rauchverbot formell unmittelbar nicht betroffen.
Den Vereinsvorständen wird jedoch empfohlen, im Interesse des Gesundheitsschutzes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu verfahren!


Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen - auch rauchfrei - in unseren Räumlichkeiten ein paar angenehme Stunden mit Freunden und Bekannten!

- Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal -

 

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