Konversion und Umnutzung der Fritz-Erler-Kaserne in Fuldatal-Rothwesten

 
Nähere Details erfahren Sie von
Herrn Reiting
Tel.: 0561/98 18 - 145, 
Telefax: 0561/98 18 - 170,
E-Mail: info@fuldatal.de
Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal, - Bauamt -
Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal

Pressespiegel (pdf)

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Hintergrund:

Die Fuldataler Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2007 über die Grundlagen der Konversionsplanung und der zivilen Nachnutzung der Fritz-Erler-Kaserne in Fuldatal-Rothwesten folgendes beschlossen: 

        

a)  Entscheidung über die Konversionskonzeption und die Ansiedlungsszenarien

     Der weitere Konversionsprozess ist auf Grundlage des Abschlussberichtes der GKU entsprechend dem Ansiedlungsszenarium I weiter zu verfolgen.
Das Ansiedlungsszenarium I umfasst Gewerbe-, Agrar- und Mischnutzung. Eckpfeiler dieser Variante sind ein Gebiet für solare Energieforschung, zwei Reitsportzentren und Gewerbeansiedlungen aus den Bereichen Metallverarbeitung, Kanalreinigung und Landmaschinen. Flankiert werden diese Ansiedlungen durch Vorhaben aus den Bereichen regenerative Energie und Kleingewerbe.

 

b)  Antrag beim Regierungspräsidium Kassel auf ergänzende Änderung des
 Regionalplanes im Bereich der Fritz-Erler-Kaserne

     Den Zweckverband Raum Kassel zu beauftragen, zur Änderung der Darstellungen im Regional­plan Nordhessen spätestens bis zur vorgesehenen Regionalversammlung am 10.10.2007 eine Änderungsantrag gemäß dem Ansiedlungsszenarium I zwecks Umwidmung der Militärflächen entsprechend den angestrebten Nutzungen GW, MI, SO und sonstige Flächen zu stellen.

 

c)  Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des jetzigen
  „Sondergebietes Bund“/Fritz-Erler-Kaserne

     Den Zweckverband Raum Kassel zu beauftragen, zeitgleich zum entsprechenden Bebauungs­planverfahren, die Durchführung eines Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan zwecks Umwidmung der Militärflächen entsprechend den angestrebten Nutzungen GE, MI, SO und sonstige Flächen durchzuführen. Die über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus gehenden Flächen des Kasernengeländes werden in die Änderung des Flächennutzungsplanes einbezogen.

 

  d)  Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan „Gewerbepark Fritz-Erler-
   Anlage“ und Vornahme der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1     
Baugesetzbuch (BauGB)

     Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 mit der Bezeichnung „Gewerbe­park Fritz-Erler-Anlage2 zu fassen und zugleich die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten, vorbehaltlich der Kostenübernahme für die Bauleitplanung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BAfI).

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