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Sicher reisen mit dem ePass  

Fingerabdruckscan im Reisepass erforderlich (seit November 2007)!

Die Bundesrepublik Deutschland führte am 01.11.2005 als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Neben den Mitgliedsländern der EU werden in den nächsten Jahren auch Japan, die USA, Australien, Russland, Kanada, die Schweiz und andere Staaten Pässe mit elektronischer Biometriefunktion einführen. 

Biometrie im Pass ist nicht völlig neu: Körperliche Merkmale wie Augenfarbe, Größe und Gesichtsbild werden seit Jahrzehnten zur Erkennung von Personen genutzt. Neu ist, dass biometrische Merkmale in einem Chip gespeichert werden. So können bei der Grenzkontrolle die Daten im

ePass-Chip maschinell mit den vor Ort erhobenen biometrischren Merkmalen der kontrollierten Person verglichen werden.

Die Sicherheit der Pässe wird damit in zweifacher Hinsicht auf ein höheres Niveau gehoben. Zum einen stellt der Chip im ePass eine zusätzliche Fälschungshürde dar. Mit dieser neuen Technologie wird Deutschland weiterhin über einen der fälschungssichersten Pässe der Welt verfügen. Kein Terrorist soll mit gefälschten Reisedokumenten einreisen können. Zum anderen wird der Schutz vor Missbrauch von Pässen erhöht: Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist. Beides ist wichtig für die Sicherheit unseres Landes.

Mit der Einführung elektronischer Reisepässe seit 01.11.2005 sind auch neue Richtlinien für Passbilder in Kraft getreten, die optional auch für Lichtbilder in Personalausweisen angewendet werden können.

Damit die ePass-Lichtbilder internationalen Standards entsprechen und für die biometrische Kontrolle geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Das Lichtbild für den ePass wird nicht – wie zuvor bei Reisepässen üblich – im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Für Fotografen und Passbehörden stehen eine neue Foto-Mustertafel und eine Passbild-Schablone zur Verfügung, um ePass-Lichtbilder auf ihre Biometrietauglichkeit zu überprüfen. Detaillierte Informationen über die Anforderungen von Passfotos erhalten Sie hier.

 

 

 

Rechtsgrundlagen und Standards

Verbindliche Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung elektronischer Reisepässe ist die im Januar 2005 in Kraft getretene EG-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten. In Deutschland hat der Bundesrat am 8. Juli 2005 der Einführung elektronischer Reisepässe zugestimmt.

Alle EU-Staaten werden auf Basis der EG-Verordnung in den nächsten Jahren Gesichtsbild und Fingerabdrücke als biometrische Merkmale einführen. Die zwei unterschiedlichen biometrischen Merkmale erlauben eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei maschinellen Kontrollverfahren: An Stellen, an denen die Gesichtserkennung nicht praktikabel ist (z.B. bei schlechten Beleuchtungsverhältnissen), kann ein Abgleich der Fingerabdrücke durchgeführt werden.

 

Datenschutz und Datensicherheit

Bei der Ausarbeitung der technischen Standards in Deutschland, in europäischen und internationalen Gremien waren Datenschutz und Datensicherheit der elektronischen Pässe ein wichtiges Anliegen.

Die biometrischen Merkmale werden ausschließlich beim Bürger erhoben und dann im Chip gespeichert, wie es die EG-Verordnung vorsieht. Die Speicherung in einer bundesweiten Datenbank ist nach deutschem Recht nicht zulässig.

Zahlreiche technische Vorkehrungen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und vom Bundeskriminalamt erarbeitet wurden, dienen dem Schutz der persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern. Zum Beispiel wird ein unbemerktes Auslesen der biometrischen Daten

durch einen technischen Zugriffschutz ausgeschlossen.

 

Die Grenzkontrolle mit ePass

Bis alle Reisenden einen ePass besitzen, werden einige Jahre vergehen. Denn die alten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Mit dem allmählichen Ansteigen der Zahl der verwendeten ePässe werden die Grenzkontrollpunkte schrittweise mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet. Die im Chip enthaltenen biometrischen Merkmale können dann bei der Kontrolle maschinell mit der Person verglichen werden, die den ePass vorlegt: Das am Kontrollpunkt aufgenommene Bild muss mit den gespeicherten Bilddaten im ePass übereinstimmen. Ab 2007 kann zusätzlich ein Abgleich der Fingerabdrücke erfolgen.

 Auch zukünftig werden Kontrollen von Beamten der Bundespolizei stattfinden, denn biometrische Abgleichmethoden sind nur ein Hilfsmittel, kein vollständiger Ersatz für herkömmliche Kontrollmethoden. Mehr Sicherheit entsteht durch die Kombination von bewährten Verfahren mit den neuen technischen Möglichkeiten der Biometrie.

 

Häufig gestellte Fragen zum ePass

 

Was kostet der ePass?

Der technische Aufwand für Sicherheit und Datenschutz führt dazu, dass die bisherige Gebühr für die Ausstellung eines Passes angehoben werden muss. Im Einzelnen entstehen zusätzliche Kosten für das Passbuch, den Speicherchip, die Erfassung der biometrischen Daten und ihre Aufnahme in den Pass. Ein Zehn Jahre gültiger ePass wird in Deutschland 59.00 € kosten. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit im unteren Bereich der Preisspanne. Für einen sechs Jahre gültigen ePass, der Personen ausgestellt wird, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr  37.50 €.

Wie können Bürgerinnen und Bürger überprüfen, welche Daten auf ihrem ePass gespeichert sind?

Die Passbehörden werden mit ePass-Lesern ausgestattet, so dass Bürgerinnen und Bürger ihre auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten einsehen können.

Bleiben alte Pässe gültig?

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 01.11.2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen Ende 2005 und Anfang 2007 ausgestellten Pässe der neuen Generation, die nur das Foto im Chip enthalten. In einer Übergangszeit wird es also alte und neue Pässe parallel geben.

Werden im Umlauf befindliche elektronische Pässe im Frühjahr 2007 mit den digitalen Fingerabdrücken „nachgerüstet“?

Nein. Die auf dem Chip gespeicherten Daten werden durch die ausstellende Behörde elektronisch unterschrieben und der Chip wird nach der Herstellung gegen Löschen oder Ändern der Daten versiegelt. Ein „Nachrüsten“ ist also nicht vorgesehen.

Was passiert mit meinem ePass, falls der Chip nicht mehr funktioniert?

Wenn der Chip nicht mehr funktionieren sollte, bleibt der Reisepass weiterhin ein gültiges Reisedokument, denn die herkömmliche Personenkontrolle kann weiterhin durchgeführt werden.

Bürger-Service zum ePass  

Kosten und weitere Info zum  ePass und Ausweispapieren

Internetangebot des Bundesministeriums des Innern zu allen Fragen rund um den ePass:

www.ePass.de

 www.bmi.bund.de

www.bundesdruckerei.de

Service-Center des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik für spezielle Fragen zur (Sicherheits-)Technik im ePass

Telefon: 01805-274-300 (8-17 Uhr für 12 Cent pro Minute) E-Mail: ePass@bsi.bund.de